Rauchmelder / Rauchwarnmelder Fire Angel ST-620 | www.le-electronic.de
Kurzfristig kein Wegfall der Sichtprüfung bei jährlicher Inspektion

Wohnungsgesellschaften und Hauseigentümer müssen auch in Zukunft ihre Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr überprüfen lassen. Die Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern ist in der aktuellen Anwendungsnorm DIN 14676 Stand August 2006 festgelegt.

Diese Norm wird derzeit überarbeitet. Bis zur Veröffentlichung der novellierten DIN 14676 gelten weiterhin uneingeschränkt die Anforderungen der DIN 14676:2006-08, die eine Wartung mit einer Sichtprüfung festlegt.

Die bundesweite Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ weist darauf hin, dass auch nach Novellierung der Norm weiterhin eine Sichtprüfung durchzuführen ist, bis neutrale Kriterien vorliegen, die technische Anforderungen an Geräte und Prozesse definieren und eine Überprüfung dieser Kriterien ermöglicht.

Christian Rudolph, Vorsitzender des Forum Brandrauchprävention, kommentiert die aktuelle Situation: „Kurzfristig ist eine Inspektion von Rauchwarnmeldern und deren Umgebung ohne Sichtprüfung nach den anerkannten Regeln der Technik nicht abzusehen.“


Quelle: Pressemeldung Rauchmelder retten Leben

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Rauchwarnmelder sollen in NRW Pflicht werden

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und das Ministerium für Inneres und Kommunales teilen mit:

Diese Landesregierung will den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Verpflichtung machen. Das teilte Bauminister Harry K. Voigtsberger am Donnerstag mit. Bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung solle auch eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen.

"Rauchwarnmelder gehören in jede Wohnung. Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen verfügen aber immer noch viele Wohnungen nicht über diese potenziellen Lebensretter. Das wollen wir mit einer Verpflichtung ändern", sagte der Minister.

Zehn Bundesländer haben entsprechende Regelungen bereits in ihre Landesbauordnungen aufgenommen. Über das Pro und Contra einer Rauchmelderpflicht und Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung haben Bau- und Innenministerium intensive Gespräche mit Sachverständigen geführt.

"Eine gesetzliche Regelung wird niemanden überfordern. Wer sein Haus oder seine Wohnung schon mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausge­stattet hat, soll diese selbstverständlich weiter nutzen können. Und natürlich wird es Übergangsfristen geben. Wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Sicherheit", betonte Voigtsberger.
Innenminister Ralf Jäger ergänzte: "Der aktuelle Fall in Aachen hat gezeigt, dass es bei einem Wohnungsbrand auf jede Sekunde ankommt. Wenn die Bewohner rechtzeitig gewarnt werden, können sie sich und andere retten. Zu der gesetzlichen Regelung muss daher auch die Überzeugung kommen, welchen unschätzbaren Nutzen Rauchmelder bringen. Ich begrüße es, dass der Landesverband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen dabei seine Unterstützung angeboten hat."

Rauchmelder können Leben retten. Deshalb gehören sie in jede Wohnung, und zwar mindestens in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure. Mit ihrem durchdringenden Alarm weisen sie frühzeitig auf Brände hin – rechtzeitig genug, damit die Bewohner sich vor den Gefahren der tödlichen Rauchgase in Sicherheit bringen können.

 

Quelle: Innenministerium NRW

 

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